Made in Glashütte

14.02.2022
Ortsschild

Am Freitag, den 11. Februar 2022, hat die neue Glashütte-Verordnung den Bundesrat in Berlin passiert. Die Herkunftsbezeichnung «Glashütte» erlangt damit einen echten Sonderstatus: Uhren aus Glashütte genießen nun auch einen vergleichbaren gesetzlichen Schutz wie die Erzeugnisse der Schweizer Uhrenindustrie. Während das «Swiss made» für die gesamte Schweiz zur Anwendung kommt, gilt «Glashütte» jedoch nur für den sehr eng begrenzten geografischen Raum.

Die Glashütte-Verordnung ist nach «Solingen» für Messer aus Solingen seit 1938 erst die zweite geografische Ursprungsbezeichnung, deren Schutz in Deutschland in einer eigenen Verordnung festgelegt wird. Dies wertet das Prestige der Bezeichnung «Glashütte» erheblich auf. «Für die Hersteller aus Glashütte ist das ein echter Durchbruch. Der Gesetzgeber erkennt endlich die besondere Qualität der Glashütte-Uhren an. Dieser Ritterschlag für die Uhrenindustrie in Glashütte hebt sie weit über andere Produkte hinaus auf eine Stufe oberhalb von Made in Germany», erklärt Dr. Wolfgang Straub von KLAKA Rechtsanwälte, der den Entstehungsprozess der Verordnung zusammen mit Partnerin Dr. Carola Onken eng begleitet hat.

Die Verordnung ist von großer Bedeutung, denn sie betrifft zu gleichen Teilen Rechtspolitik, Wirtschaftspolitik und regionale Strukturpolitik. Sie sichert Arbeitsplätze und ist ein Beispiel für den Erfolg traditioneller, aber stetig weiterentwickelter Handwerkskunst. Für Nomos, Mühle, Union, Tutima, Moritz Grossmann, A. Lange & Söhne und Glashütte Original bedeutet die neue Verordnung nun eine wesentlich bessere rechtliche Grundlage und besseren Schutz vor etwaigen Trittbrettfahrern.

Vor allem jedoch profitieren die Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie können sich darauf verlassen, dass Uhren, auf denen «Glashütte» steht, tatsächlich mit allen qualitätsrelevanten Herstellungsschritten in dem Traditionsort hergestellt wurden. Denn jeder, der mit diesem Namen wirbt, hat sich strikt an die Vorgaben der Verordnung zu halten. «Die neue Verordnung bedeutet daher auch ein Mehr an Prestige für diesen besonderen Ort», sagt Uwe Ahrendt, CEO von Nomos Glashütte. «Und sie ist eine Anerkennung für das, was hier seit 1845 geleistet wird.»


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