Uhrmacherhandwerk immaterielles Kulturerbe

22.03.2021
Uhrmacherhandwerk

Das deutsche Uhrmacherhandwerk ist in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Dies teilten die Deutsche UNESCO-Kommission und die Kultusministerkonferenz heute dem Zentralverband für Uhren, Schmuck und Zeitmesstechnik als Antragsteller mit. «Wir sind stolz, dass das Uhrmacherhandwerk diese Würdigung erfährt und in den Kreis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurde», so Albert Fischer, Präsident des Zentralverbands der Uhrmacher. «Wir freuen uns über die Anerkennung des kulturellen Wertes und der Wichtigkeit unseres Handwerks. Gleichzeitig verstehen wir es als Würdigung für unsere Erhaltungsmaßnahmen und Anstrengungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung. Wir nehmen die Auszeichnung als Ansporn, unsere Arbeit für die Mitglieder auszubauen und die Bemühungen um die Rückkehr in die Anlage A der Handwerksordnung fortzusetzen», so Fischer weiter.

Der Zentralverband hatte nach umfangreicher Vorbereitung im Oktober 2019 offiziell beim zuständigen Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst den Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis gestellt. Der Antrag wurde durch aussagekräftiges Bildmaterial unterstützt. UNESCO und Kultusministerkonferenz würdigen, dass das Uhrmacherhandwerk breite Kenntnisse von historischen bis zu elektronischen Zeitmessgeräten erfordert. Die Weitergabe von theoretischem Wissen, vielfältigen handwerklichen Techniken sowie Fähigkeiten zur Restauration und Wartung erhalte die Lebendigkeit des Uhrmacherhandwerks, so die Mitglieder des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission.

Das Uhrmacherhandwerk wird ab sofort im bundesweiten Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe unter https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/uhrmacherhandwerk geführt


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